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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Albtal Event & Camping GmbH
Fassung 1.0 – Stand: 22. Oktober 2026

1. Anbieter und Anwendungsbereich

1.1 Vertragspartner ist die Albtal Event & Camping GmbH, Schwimmbadstraße 29, 76332 Bad Herrenalb, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Kunzer, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 806959. Kontakt: info@albtal-arena.de.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit sie wirksam vereinbart werden, für folgende einzeln gebuchte oder nicht als Pauschalreise einzuordnende Leistungen: Freizeit- und Erlebnisprogramme ohne kombinierte touristische Unterkunft, insbesondere Black Forest Games und Winter Games; touristische Kurzzeitübernachtungen in Hütten; kurzfristige Campingaufenthalte; gastronomische Leistungen und gesondert gebuchte Feiern oder Veranstaltungen im Albtal-Stadl.

1.3 Nicht Gegenstand dieser AGB sind Pauschalreiseverträge im Sinne der §§ 651a ff. BGB, insbesondere Kombinationen aus Übernachtung und einem eigenständigen, wesentlichen Erlebnisprogramm, soweit diese rechtlich als Pauschalreise gelten. Hierfür werden vor Freigabe verbindlicher Buchungen gesonderte Reisebedingungen, Reiseinformationen und die erforderlichen gesetzlichen Nachweise bereitgestellt. Anfragen zu geplanten Klassenfahrten und vergleichbaren Programmpaketen können derzeit nur unverbindlich gestellt werden; daraus entsteht weder eine verbindliche Reservierung noch ein Anspruch auf Vertragsschluss.

1.4 Ebenfalls nicht von diesen AGB erfasst sind Saison- und Dauercamping, langfristige Mietverträge, der Kauf oder Verkauf von Wohnwagen und ähnlichen Gegenständen sowie Verträge anderer rechtlich selbstständiger Veranstalter. Hierfür gelten gesonderte Vereinbarungen.

1.5 Individuelle Abreden und gesetzlich zwingende Verbraucher- oder Reiserechte gehen diesen AGB vor.

2. Anfragen, Angebote und Vertragsschluss

2.1 Eine Anfrage über Website, E-Mail, Telefon oder persönlich ist zunächst unverbindlich. Allgemeine Produktdarstellungen auf der Website sind kein verbindliches Angebot, soweit nicht ausnahmsweise ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn wir eine konkrete Buchung bestätigen oder wenn Angebot und Annahme auf andere Weise rechtswirksam zusammentreffen. Bei spontanen Vor-Ort-Leistungen kann der Vertrag unmittelbar vor Ort geschlossen werden.

2.3 Für Inhalt, Umfang, Termin, Teilnehmerzahl, Preis und gegebenenfalls Mindestgruppengröße sind das individuell vereinbarte Angebot und unsere Buchungsbestätigung maßgeblich. Veränderungen werden nur verbindlich, wenn beide Vertragsparteien sie vereinbaren.

2.4 Bei Gruppenbuchungen muss erkennbar sein, ob eine Person im eigenen Namen oder wirksam für eine Schule, einen Verein, ein Unternehmen oder eine sonstige Einrichtung handelt. Die bloße Nennung einer Lehrkraft oder Kontaktperson begründet keine eigene Zahlungspflicht dieser Person.

3. Leistungen und Preise

3.1 Wir erbringen die im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung beschriebenen Leistungen. Zusatzleistungen, exklusive Nutzungen, besondere Verpflegung und Fremdleistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.2 Gegenüber Verbrauchern nennen wir die vereinbarten Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der obligatorischen Preisbestandteile. Individuell hinzugebuchte Leistungen werden vor der Buchung gesondert ausgewiesen.

3.3 Eine ausschließliche Nutzung von Räumen oder Anlagen, besondere Zeitfenster oder eine bestimmte Mindestausstattung gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.4 Für vorab mitgeteilte Sicherheitsanweisungen sowie Haus- und Platzregeln besteht während des Aufenthalts beziehungsweise der Veranstaltung eine Pflicht zur Beachtung, soweit diese wirksam vereinbart wurden oder zur Abwehr konkreter Gefahren notwendig sind.

4. Zahlung und Fälligkeit

4.1 Die vereinbarte Vergütung ist bei Tagesprogrammen grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn, bei einzelnen touristischen Übernachtungen und Campingaufenthalten grundsätzlich bei Anreise fällig, sofern im individuellen Angebot oder bei Buchung nichts anderes vereinbart wurde. Für gastronomische Leistungen erfolgt die Zahlung grundsätzlich nach der Leistung, soweit keine andere wirksame Vereinbarung getroffen wurde.

4.2 Bei exklusiven Feiern und gesondert kalkulierten Gruppenveranstaltungen ergeben sich die Fälligkeit und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen ausdrücklich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.

4.3 Vor Ort können die dort angebotenen Zahlungsmittel genutzt werden. Eine bestimmte Kartenart wird nur geschuldet, wenn sie vor der Buchung bestätigt wurde.

4.4 Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug sowie die gesetzlichen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.

5. Gruppen, Teilnehmerzahlen und Minderjährige

5.1 Bei Gruppenleistungen bitten wir um Mitteilung der verbindlichen Teilnehmerzahl zu dem im Angebot genannten Termin. Fehlt eine Vereinbarung, sollte eine Aktualisierung bei Tagesprogrammen spätestens drei Tage und bei Gruppenmenüs spätestens sieben Tage vor Beginn erfolgen. Diese Meldefrist allein begründet keine zusätzliche Stornogebühr.

5.2 Bei Reduzierungen oder Erweiterungen richtet sich die Vergütung nach der vereinbarten Preisstruktur und den Regelungen unter Ziffer 9. Ein ausdrücklich vereinbarter Festpreis oder Mindestumsatz wird durch eine bloße Reduzierung der Teilnehmerzahl nicht automatisch geändert; gesetzliche Rechte sowie ausdrücklich vereinbarte kostenfreie Teilstornierungen bleiben unberührt. Zusätzliche Personen können nur nach Zustimmung und im Rahmen verfügbarer Kapazitäten teilnehmen.

5.3 Bei Schul- und Jugendgruppen bleiben die entsendende Einrichtung und die von ihr beauftragten Begleitpersonen für die allgemeine Aufsicht zuständig, soweit nicht bestimmte Betreuungsleistungen ausdrücklich vereinbart wurden. Unsere Mitarbeiter und Guides tragen die Verantwortung für die sichere Durchführung der von ihnen geleiteten Aktivitäten im Rahmen der gesetzlichen Pflichten. Gesetzliche Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten werden nicht ausgeschlossen.

5.4 Sicherheitsrelevante Unterstützungsbedürfnisse sollten rechtzeitig und nur im erforderlichen Umfang mitgeteilt werden. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.

6. Sicherheitsregeln bei Erlebnisprogrammen

6.1 Teilnehmer müssen die für das gebuchte Programm in der Leistungsbeschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen beachten und sicherheitsbezogene Anweisungen der Guides und Mitarbeiter befolgen.

6.2 Wenn aufgrund konkreter Umstände eine erhebliche Gefahr für den Teilnehmer oder andere Personen besteht, können wir einzelne Aktivitäten untersagen, unterbrechen oder abbrechen. Bei schwerwiegenden Gefährdungen ist ein sofortiger Ausschluss möglich; ansonsten geben wir nach Möglichkeit Gelegenheit zur Verhaltensänderung.

6.3 Die Frage, ob bei einer nicht wahrgenommenen oder abgebrochenen Leistung noch Entgelt geschuldet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweiligen Einzelfall.

6.4 Unfälle, Verletzungen und Schäden sollten aus Sicherheitsgründen umgehend dem Personal gemeldet werden.

7. Hütten, Camping und Aufenthalt

7.1 Die Unterkunft oder der Stellplatz wird für den vereinbarten Zeitraum und Nutzungszweck bereitgestellt. An- und Abreisezeiten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder den vor Buchung mitgeteilten Platzbedingungen.

7.2 Bei den angebotenen Hüttenübernachtungen stellen wir die vereinbarten Schlafplätze mit Matratzen und Toppern. Gäste haben, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, Bettbezug, Schlafsack und ein eigenes Kissen mitzubringen.

7.3 Die Unterkünfte, Sanitäranlagen, Stellplätze und sonstigen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Brandschutz- und Sicherheitsregeln sind zu beachten. Offenes Feuer ist nur an freigegebenen Stellen und im Rahmen der geltenden Vorgaben zulässig.

7.4 Weitere Personen, Tiere oder zusätzliche Fahrzeuge dürfen nur im vertraglich vereinbarten oder durch unsere vorab kommunizierten Platzregeln zugelassenen Umfang untergebracht werden. Einschränkungen werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

7.5 Bei schuldhaft verursachten Schäden gelten die gesetzlichen Regelungen. Übliche Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein Schadenersatzgrund.

8. Gastronomie und Albtal-Stadl

8.1 Bei Speisen, Getränken, Buffets, Menüs sowie exklusiver Raum- oder Veranstaltungsnutzung sind die schriftlich vereinbarten Leistungen, Preise, Zeitfenster, Teilnehmerzahlen und gegebenenfalls Mindestumsätze maßgeblich.

8.2 Besondere Ernährungswünsche und Allergien sollten vor der Veranstaltung mitgeteilt und ausdrücklich bestätigt werden, soweit sie verbindlich berücksichtigt werden sollen. Gesetzliche Informationspflichten über Allergene bleiben unberührt.

8.3 Mitgebrachte Speisen und Getränke, Dekorationen, Musik und externe Dienstleister sind vorab abzustimmen, soweit sie die Sicherheit, vereinbarte Exklusivleistungen oder rechtliche Pflichten des Betriebs berühren.

8.4 Einfache Tischreservierungen ohne gesondert vereinbartes Reservierungsentgelt oder verpflichtenden Mindestumsatz können kostenfrei abgesagt werden. Für exklusive Veranstaltungen gelten die Regelungen in Ziffer 9.

9. Stornierungen und Umbuchungen bei Nicht-Pauschalreisen

9.1 Allgemeines. Eine Absage kann uns auf den bei der Buchung mitgeteilten Kontaktwegen mitgeteilt werden; wir empfehlen die E-Mail-Adresse info@albtal-arena.de. Für die Frist ist der Zugang bei uns maßgeblich. Der Veranstaltungs- oder Anreisetag wird nicht als voller Vortag mitgezählt. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Beendigung bleiben unberührt.

9.2 Kostenfreie Stornierung bei direkten Buchungen. Soweit bei Buchung keine wirksam vereinbarte günstigere individuelle Regelung gilt, räumen wir für unsere direkten Buchungen folgende kostenfreie Stornomöglichkeiten ein:

LeistungKostenfrei stornierbar
Einzelne Tagesprogramme und Games ohne ÜbernachtungBis einschließlich 21 Kalendertage vor Beginn
Einzelne touristische Hütten- und Kurzzeit-CampingbuchungenBis einschließlich 14 Kalendertage vor Anreise
Exklusive Stadl-Feiern und gesondert gebuchte exklusive VeranstaltungenBis einschließlich 60 Kalendertage vor Beginn
Einfache Tischreservierung ohne gesondertes EntgeltJederzeit

9.3 Spätere Absage. Erfolgt die Absage nach dem jeweiligen kostenfreien Zeitraum, richtet sich ein verbleibender Vergütungs- oder Entschädigungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften für den betreffenden Vertragstyp und der wirksam getroffenen Individualvereinbarung. Wir berücksichtigen dabei rechtlich gebotene Abzüge, insbesondere tatsächlich ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung. Auf Nachfrage erläutern wir die Berechnung nachvollziehbar. Ein automatischer pauschaler Prozentsatz wird durch diese AGB nicht festgelegt.

9.4 Teilstornierung. Bei der Reduzierung einzelner Teilnehmer oder abgrenzbarer Leistungen gelten die vereinbarten Preise, die kostenfreien Fristen nach Ziffer 9.2 und im Übrigen die Grundsätze nach Ziffer 9.3, soweit die Leistung sinnvoll getrennt abgerechnet werden kann. Gesondert vereinbarte Festpreise und Mindestvergütungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang zu berücksichtigen.

9.5 Umbuchung. Umbuchungswünsche prüfen wir nach Verfügbarkeit. Eine neue Buchung, Verschiebung oder Anpassung wird erst durch ausdrückliche Vereinbarung verbindlich. Etwaige zusätzliche Kosten werden vor der verbindlichen Umbuchung mitgeteilt.

9.6 Erstattungen. Soweit nach einer Absage oder Leistungsänderung ein Erstattungsanspruch besteht, erstatten wir bereits erhaltene Beträge nach den anwendbaren gesetzlichen Regeln.

10. Wetter, höhere Gewalt und Leistungsstörungen

10.1 Programme können bei üblichem Regen oder wechselhaftem Wetter stattfinden, sofern sie sicher und vertragsgemäß durchführbar sind.

10.2 Bei konkreten Gefahrenlagen, insbesondere Gewitter, Sturm oder Brandgefahr, können aus Sicherheitsgründen einzelne Aktivitäten angepasst, unterbrochen oder abgesagt werden. Wesentliche Leistungsänderungen erfolgen nur mit Rücksicht auf die vertraglichen und gesetzlichen Rechte des Kunden.

10.3 Kann eine vereinbarte Leistung nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Rückzahlungs-, Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzrechte. Ein Ersatztermin oder Gutschein wird nur einvernehmlich vereinbart und ersetzt keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche.

11. Haftung

11.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsregeln uneingeschränkt.

11.2 Bei leicht fahrlässig verursachten sonstigen Schäden haften wir bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbegrenzungen und Ausschlüsse, soweit zulässig.

11.3 Zwingende Haftungsvorschriften, beispielsweise für eingebrachte Sachen, bleiben unberührt. Eine pauschale Überwälzung von Risiken unserer eigenen Sicherheits- oder Verkehrssicherungspflichten auf Teilnehmer erfolgt nicht.

12. Wertgutscheine

12.1 Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine gelten die auf dem Gutschein genannten Einlösebedingungen und im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Verjährung.

12.2 Terminbezogene Leistungsbuchungen mit Gutscheinen bedürfen der entsprechenden Verfügbarkeit. Ein Anspruch auf Auszahlung in Bargeld besteht nur, soweit gesetzlich vorgesehen.

12.3 Für gesondert ausgewiesene unentgeltliche Aktionsgutscheine können andere, vor deren Ausgabe mitgeteilte Bedingungen gelten.

13. Datenschutz und Aufnahmen

13.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

13.2 Diese AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos oder Videos von Teilnehmern, insbesondere nicht von Minderjährigen. Erforderliche Einwilligungen und sonstige Rechtsgrundlagen werden gesondert behandelt.

14. Gesetzliches Widerrufsrecht

Bei Verträgen über terminlich festgelegte Freizeitdienstleistungen, touristische Beherbergung oder terminlich festgelegte gastronomische Leistungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Voraussetzungen sind für den konkreten Vertrag entscheidend. Sonstige gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie unsere freiwilligen Stornomöglichkeiten nach Ziffer 9 bleiben bestehen.

15. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

16. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

16.2 Ein besonderer Gerichtsstand gilt nur, soweit dieser gesetzlich wirksam vereinbart werden kann; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht einbezogen sein, richtet sich der Vertrag insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die übrigen wirksamen Bestimmungen bleiben bestehen.

16.4 Für jeden Vertrag gilt die im Zeitpunkt seines Abschlusses wirksam einbezogene Fassung dieser AGB. Spätere Website-Änderungen gelten nicht automatisch für bereits bestehende Verträge.

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